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Rechtsanwälte Maikler

Über mich
Herzlich Willkommen
Präzision und Durchsetzungskraft für Ihre rechtlichen Anliegen – wenn Sie die Unterstützung am meisten benötigen!
Wir setzen uns für Ihre Rechte und Anliegen ein und orientieren uns an den neusten Entwicklungen der Rechtsprechung. Jeder Fall wird individuell berücksichtigt, eine intensive Betreuung ist für uns eine Selbstverständlichkeit.
Wir freuen uns, Sie im Hause begrüßen zu dürfen!
Meine Fachgebiete
Mein Service für Sie

Arbeitsrecht
Kündigung erhalten? Wir vertreten sowohl Arbeitsnehmer-, als auch Arbeitgeberinteressen aus dem Individual- und Kollektivarbeitsrecht und setzen uns für die Durchsetzung fairer Arbeitsbedingungen ein.

Strafrecht
Jedes Ermittlungs-und Strafverfahren bedarf äußerste Präzision. Anwaltliche Hilfe ist unerlässlich. Wir beraten Sie im laufenden als auch in bevorstehenden Strafverfahren und entwickeln gemeinsam eine Verteidigungsstrategie.

Familienrecht
Jede Scheidung kann ein Neuanfang sein. Wir begleiten Sie bis zum Scheidungsausspruch und setzen uns für Ihre Unterhaltsansprüche ein. Ihre Kinder stehen bei uns im Mittelpunkt bei der Klärung des Umgangs- und Sorgerechts.
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So erreichen Sie uns!

20.09.2023
Verhinderung Sperrfrist Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urteil AG Nürtingen, Az.: 13 Ds 353 Js 66373/23
Trotz Fahren ohne Fahrerlaubnis in drei Fällen konnte im Wege der Verhandlung unter Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe erzielt werden, dass ausnahmsweise keine Sperrfrist verhängt wird. Aufgrund persönlicher Umstände und existenzieller Notwendigkeit des Führerscheins konnte eine Sperrfrist abgewendet werden.
14.08.2023
Übertragung Sorgerecht auf Vater, Beschluss AG Villingen-Schwenningen, Az.: 4 F 186/22
Im Wege eines jahrelangen Elternkonflikts konnte erfolgreich die Übertragung der elterlichen Sorge des 4-jährigen gemeinsamen Kindes auf den Kindesvater durchgesetzt werden. Mithilfe eines Sachverständigengutachtens konnte zum Schutz des Kindes auch der Aufenthaltsbestimmungsort beim Kindesvater erzielt werden. Die Entscheidung des Oberlandesgericht Stuttgart steht aus.


04.11.2022
Verfahren Kindeswohlgefährdung § 8a SGB VIII, Beschluss AG Nürtingen, Az.: 29 F 679/22
In einem seitens des Jugendamtes eingeleiteten Kindeswohlverfahren konnten wir im Wege der gerichtlichen Anhörung erreichen, dass das laufende Kindeswohlverfahren eingestellt wurde. Nach mehreren Hausbesuchen und Begleitung der Kindesmutter bei behördlichen Gesprächen, konnte erfolgreich nachgewiesen werden, dass keine Kindeswohlgefährdung vorliegt.
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